Auskunft Datenverarbeitung Dsgvo Musterbrief



Auskunft Datenverarbeitung Dsgvo Musterbrief
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Datum: aktuelles Datum

Betreff: Auskunft gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf, mir Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu erteilen. Ich bitte um eine umfassende und schriftliche Auskunft über folgende Informationen:

  1. Die Zwecke, für die meine personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  2. Die Kategorien meiner personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden;
  3. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen meine personenbezogenen Daten offen gelegt wurden oder noch offen gelegt werden, insbesondere Empfänger in Drittländern oder internationale Organisationen;
  4. Die geplante Dauer, für die meine personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  5. Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung meiner personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  8. Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 der DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für mich.

Ich bitte um eine schriftliche Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat ab Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie nicht in der Lage sein, innerhalb dieser Frist zu antworten, bitte ich um eine Zwischennachricht mit der Angabe des voraussichtlichen Zeitpunkts, zu dem ich mit einer Antwort rechnen kann.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass mir gemäß Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO keine Kosten für die Erteilung der beantragten Auskunft entstehen dürfen, es sei denn, die Auskunftsersuche sind offensichtlich unbegründet oder übermäßig.

Vielen Dank im Voraus für Ihre schnelle Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Ihre Adresse




FAQ Auskunft Datenverarbeitung Dsgvo Musterbrief

Frage 1: Was ist die Auskunftspflicht nach der DSGVO?
Die Auskunftspflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, dass Personen das Recht haben, von Unternehmen und Organisationen Auskunft darüber zu verlangen, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und wenn ja, welche Daten das sind und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden.
Frage 2: Wie kann ich eine Auskunft über meine Daten erhalten?
Um eine Auskunft über Ihre Daten zu erhalten, können Sie die betroffene Organisation schriftlich per Brief oder E-Mail kontaktieren. Sie haben auch das Recht, eine Kopie Ihrer Daten anzufordern. Im Allgemeinen ist die Organisation verpflichtet, innerhalb eines Monats auf Ihre Anfrage zu antworten.
Frage 3: Was muss ein Musterbrief zur Auskunft nach DSGVO enthalten?
Ein Musterbrief zur Auskunft nach der DSGVO sollte Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten enthalten. Sie sollten klar angeben, dass Sie eine Auskunft über Ihre Daten gemäß der DSGVO verlangen. Es ist auch hilfreich, die Art der Daten anzugeben, über die Sie Auskunft wünschen und den Zeitraum, in dem diese Daten verarbeitet wurden.
Frage 4: Gibt es eine bestimmte Form für den Musterbrief?
Es gibt keine bestimmte Form für den Musterbrief zur Auskunft nach der DSGVO. Sie können Ihren Musterbrief sowohl in Papierform als auch per E-Mail senden. Wichtig ist, dass Sie klar ausdrücken, dass Sie eine Auskunft über Ihre Daten wünschen und Ihre Identität bestätigen (z.B. durch Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer).
Frage 5: Können Kosten für die Auskunft verlangt werden?
Normalerweise können Organisationen eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verlangen. Diese Gebühr darf jedoch nicht übermäßig sein und sollte auf die tatsächlichen Kosten beschränkt sein. Wenn Sie eine Kopie Ihrer Daten anfordern, darf die Gebühr für die Kopie den Verwaltungsaufwand nicht übersteigen.
Frage 6: Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Auskunftsersuchen erhalte?
Gemäß der DSGVO hat die Organisation in der Regel einen Monat Zeit, um auf Ihr Auskunftsersuchen zu antworten. In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, insbesondere wenn es sich um komplexe Anfragen handelt oder wenn mehrere Anfragen vorliegen.
Frage 7: Was passiert, wenn die Organisation meine Anfrage nicht bearbeitet?
Wenn die Organisation Ihre Anfrage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet oder Ihre Anfrage unbegründet ablehnt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen. Die Datenschutzbehörde ist dafür zuständig, solche Beschwerden zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Frage 8: Was sollte ich tun, wenn die Organisation meine Daten nicht korrekt oder unvollständig anzeigt?
Wenn die Organisation Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig anzeigt, sollten Sie dies der Organisation mitteilen und eine Korrektur Ihrer Daten verlangen. Sie haben das Recht, unrichtige oder unvollständige Daten korrigieren oder ergänzen zu lassen.
Frage 9: Gibt es Ausnahmen von der Auskunftspflicht?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Auskunftspflicht nach der DSGVO. Zum Beispiel kann die Auskunftspflicht eingeschränkt werden, wenn dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden. Es ist wichtig, dass Organisationen ausführlich über Ausnahmen von der Auskunftspflicht informieren.
Frage 10: Kann ich eine Auskunft über meine Daten von Unternehmen außerhalb der EU verlangen?
Ja, Sie können auch von Unternehmen außerhalb der EU eine Auskunft über Ihre Daten verlangen, solange diese Unternehmen die DSGVO einhalten oder angemessene Datenschutzvereinbarungen mit der EU getroffen haben. Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Frage 11: Wie kann ich gegen unerwünschte Werbung vorgehen?
Wenn Sie unerwünschte Werbung von Unternehmen erhalten, können Sie dies der Organisation mitteilen und verlangen, dass Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke verwendet werden. Unternehmen sind verpflichtet, Ihren Wunsch zu respektieren und Ihre Daten für Werbezwecke zu sperren.
Frage 12: Können meine Daten an Dritte weitergegeben werden?
Unternehmen dürfen Ihre Daten nur dann an Dritte weitergeben, wenn sie eine rechtliche Grundlage dafür haben. Zum Beispiel kann dies erforderlich sein, um den Vertrag zu erfüllen, den Sie mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, oder um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um Ihre Daten zu schützen.
Frage 13: Was sind meine Rechte, wenn es um meine Daten geht?
Als Betroffener haben Sie eine Reihe von Rechten in Bezug auf Ihre Daten. Dazu gehört das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Ihre Daten fair und rechtmäßig verarbeitet werden.
Frage 14: Kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?
Ja, Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, dürfen Unternehmen Ihre Daten nicht mehr für die Verarbeitung verwenden, es sei denn, es gibt eine andere rechtliche Grundlage für die Verarbeitung.
Frage 15: Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass meine Rechte nach der DSGVO verletzt wurden?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nach der DSGVO verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen. Die Datenschutzbehörde ist dafür zuständig, solche Beschwerden zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechte durchzusetzen.