Behindertenpauschbetrag Rückwirkend Beantragen Musterbrief



Behindertenpauschbetrag Rückwirkend Beantragen Musterbrief
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich den Antrag auf rückwirkende Gewährung des Behindertenpauschbetrags stellen. Ich bin aufgrund meiner körperlichen Beeinträchtigung auf diverse Hilfsmittel und Assistenz angewiesen, weshalb ich gemäß § 33b EStG Anspruch auf den Pauschbetrag habe. Leider wurde dieser bislang nicht berücksichtigt, sodass ich nun um eine Nachzahlung bitte.

Antragstellerinformationen:

Name:
Max Mustermann
Adresse:
Musterstraße 123, 12345 Musterstadt
Geburtsdatum:
01.01.1980
Sozialversicherungsnummer:
123456789

Angaben zur Behinderung:

Art der Behinderung:
körperliche Beeinträchtigung
Grad der Behinderung (GdB):
50
Feststellungsdatum:
01.01.2010
Schwerbehindertenausweisnummer:
987654321

Auflistung der Aufwendungen:

  • Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Krücken): 500€
  • Assistenzleistungen (z.B. persönliche Assistenz): 1000€
  • Fahrkosten (z.B. öffentlicher Nahverkehr, Taxi): 800€
  • Tagespflege (z.B. betreutes Wohnen): 200€

Summe der Aufwendungen: 2500€

Begründung:

Als schwerbehinderter Mensch bin ich aufgrund meiner Beeinträchtigung auf diverse Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen, um meinen Alltag bestmöglich bewältigen zu können. Die oben genannten Aufwendungen sind unverzichtbar und fallen regelmäßig an. Sie sind eine direkte Folge meiner Behinderung und stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Antrag auf Nachzahlung:

Ich bitte Sie daher, den Behindertenpauschbetrag ab dem Jahr der Feststellung der Schwerbehinderung rückwirkend zu gewähren und die bislang nicht berücksichtigten Beträge nachzuzahlen.

Ich lege meiner Antragstellung folgende Unterlagen bei:

  • Kopie meines Schwerbehindertenausweises
  • Nachweise über die angefallenen Aufwendungen (Rechnungen, Quittungen etc.)
  • Kopie meines Einkommensteuerbescheids für die betreffenden Jahre

Abschließende Bemerkungen:

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist und ggf. welche weiteren Unterlagen noch benötigt werden. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die zeitnahe Bearbeitung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann




FAQ: Behindertenpauschbetrag rückwirkend beantragen – Musterbrief

Frage 1: Was ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Behindertenpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Menschen mit Behinderungen zugutekommt. Er dient dazu, die finanzielle Belastung durch die Behinderung auszugleichen.
Frage 2: Wer kann den Behindertenpauschbetrag beantragen?
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben, können den Behindertenpauschbetrag beantragen.
Frage 3: Kann der Behindertenpauschbetrag rückwirkend beantragt werden?
Ja, der Behindertenpauschbetrag kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Es ist jedoch wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Frage 4: Wie beantragt man den Behindertenpauschbetrag rückwirkend?
Um den Behindertenpauschbetrag rückwirkend zu beantragen, muss ein formloser Antrag an das Finanzamt gestellt werden. In dem Antrag sollten die persönlichen Daten, der Zeitraum, für den der Pauschbetrag beantragt wird, sowie die Gründe für die rückwirkende Beantragung angegeben werden. Ein Musterbrief für den Antrag ist weiter unten angegeben.
Frage 5: Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
Zu dem Antrag auf rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags sollten Kopien der Schwerbehindertenausweise der betroffenen Jahre sowie gegebenenfalls ärztliche Atteste beigefügt werden, die den Grad der Behinderung bestätigen.
Frage 6: Gibt es Fristen für die rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags?
Ja, es gibt eine Frist von vier Jahren. Der Antrag auf rückwirkende Beantragung muss innerhalb dieser Frist gestellt werden, um eine mögliche Steuererstattung zu erhalten.
Frage 7: Was passiert, wenn der Behindertenpauschbetrag rückwirkend bewilligt wird?
Wenn der Antrag auf rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags bewilligt wird, kann dies zu einer Steuererstattung führen. Die genaue Höhe hängt von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab.
Frage 8: Gilt der Behindertenpauschbetrag für alle Einkommensarten?
Ja, der Behindertenpauschbetrag gilt für alle Einkommensarten, also zum Beispiel auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung.
Frage 9: Wie wirkt sich der Behindertenpauschbetrag auf die Steuer aus?
Der Behindertenpauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und kann dadurch zu einer Steuerersparnis führen.
Frage 10: Kann der Behindertenpauschbetrag mit anderen Steuervorteilen kombiniert werden?
Ja, der Behindertenpauschbetrag kann mit anderen Steuervorteilen, wie zum Beispiel dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder dem Pauschbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, kombiniert werden.
Frage 11: Gibt es Voraussetzungen für die rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags?
Ja, für die rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags müssen die Voraussetzungen für die Gewährung des Pauschbetrags in den betroffenen Jahren erfüllt gewesen sein. Dazu zählt unter anderem ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50.
Frage 12: Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann je nach Finanzamt unterschiedlich sein. In der Regel dauert es einige Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird.
Frage 13: Kann der Behindertenpauschbetrag auch für nichtselbstständige Arbeitnehmer beantragt werden?
Ja, auch nichtselbstständige Arbeitnehmer können den Behindertenpauschbetrag beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Frage 14: Kann der Behindertenpauschbetrag auch für Kinder beantragt werden?
Ja, der Behindertenpauschbetrag kann auch für Kinder beantragt werden, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Es gelten jedoch gesonderte Regelungen für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag.
Frage 15: Wird der Behindertenpauschbetrag automatisch berücksichtigt?
Nein, der Behindertenpauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Er muss beantragt und durch das Finanzamt bewilligt werden.

Musterbrief für die rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags:

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Finanzamt Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die rückwirkende Beantragung des Behindertenpauschbetrags gemäß § 33b EStG für die Jahre [Jahr 1], [Jahr 2], [Jahr 3] und [Jahr 4].

Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung (GdB) von [Grad der Behinderung]. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Behindertenpauschbetrags waren somit in den betroffenen Jahren erfüllt.

Als Anlage füge ich Kopien meiner Schwerbehindertenausweise der genannten Jahre sowie ärztliche Atteste bei, die den Grad meiner Behinderung bestätigen.

Ich bitte Sie, den Antrag zu prüfen und mir eine Rückmeldung über die Bewilligung des rückwirkenden Behindertenpauschbetrags zukommen zu lassen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]