Gez Befreiung Geringverdiener Musterbrief



Gez Befreiung Geringverdiener Musterbrief
Muster Vorlage WORD PDF-Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4,44 – [ 838 ]
ÖFFNEN



26. März 2022

Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Stadt, PLZ

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht geltend machen. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) bin ich als Geringverdiener berechtigt, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden.

I. Persönliche Angaben:

Name:
[Ihr vollständiger Name]
Geburtsdatum:
[Ihr Geburtsdatum]
Adresse:
[Ihre Adresse]
Beitragsnummer:
[Ihre Beitragsnummer]

II. Einkommenssituation:

  1. Berufliche Tätigkeit:
    [Ihre aktuelle berufliche Situation]
  2. Monatliches Bruttoeinkommen:
    [Ihr monatliches Bruttoeinkommen]
  3. Nettoeinkommen:
    [Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen]

III. Begründung der Befreiung:

Ich befinde mich in einer finanziell schwierigen Situation aufgrund meiner geringen Einkünfte. Aufgrund meines niedrigen Nettoeinkommens bin ich nicht in der Lage, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, ohne meine monatlichen Lebenshaltungskosten zu gefährden.

Daher beantrage ich hiermit die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV. Ich habe alle erforderlichen Angaben zu meiner Einkommenssituation oben gemacht und erkläre hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind.

IV. Unterlagen zur Einkommensprüfung:

Folgende Unterlagen füge ich meinem Antrag bei:

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über meine berufliche Tätigkeit

Ich bitte um eine zügige Bearbeitung meines Antrags und um schriftliche Bestätigung über die gewährte Befreiung. Sollten weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

V. Schlussbemerkung:

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Es wäre mir eine große Erleichterung, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden. Ich bin mir bewusst, dass dies eine Ausnahme ist und bin dankbar für Ihre Berücksichtigung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr vollständiger Name und Unterschrift]




Fragen zur Gez Befreiung für Geringverdiener:

Frage 1: Wer kann sich von den Gez-Gebühren befreien lassen?
Antwort: Personen mit einem geringen Einkommen und bestimmten sozialen Voraussetzungen können sich von den Gez-Gebühren befreien lassen. Dazu gehören unter anderem Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Frage 2: Wie hoch darf das Einkommen sein, um sich von den Gez-Gebühren befreien zu lassen?
Antwort: Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, um sich von den Gez-Gebühren befreien zu lassen. Die genauen Einkommensgrenzen können sich jedes Jahr ändern, daher ist es ratsam, sich bei der Gez oder einer Beratungsstelle über die aktuellen Grenzen zu informieren.
Frage 3: Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Antwort: Für die Antragstellung auf Befreiung von den Gez-Gebühren werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Einkommensnachweise, Bescheide über den Bezug von sozialen Leistungen, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweise über eine Behinderung.
Frage 4: Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Befreiung entschieden wird?
Antwort: Die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung von den Gez-Gebühren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel dauert es etwa vier bis sechs Wochen, bis über den Antrag entschieden wird. In besonders dringenden Fällen ist es möglich, einen Härtefallantrag zu stellen.
Frage 5: Kann man sich rückwirkend von den Gez-Gebühren befreien lassen?
Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich rückwirkend von den Gez-Gebühren befreien zu lassen. Wenn man die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt hat, kann man eine Nachzahlung der bereits gezahlten Gebühren beantragen.
Frage 6: Was passiert, wenn man die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt?
Antwort: Wenn man die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt, ist man verpflichtet, die Gez-Gebühren zu bezahlen. Bei Nichtzahlung können Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Es ist daher ratsam, die Gebühren fristgerecht zu bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Frage 7: Gibt es Ausnahmen von der Gebührenbefreiung für Geringverdiener?
Antwort: Ja, es gibt Ausnahmen von der Gebührenbefreiung für Geringverdiener. Zum Beispiel haben Personen, die eine Zweitwohnung besitzen oder Hotel- und Gaststättenbetriebe führen, keinen Anspruch auf Befreiung von den Gez-Gebühren.
Frage 8: Muss man sich jedes Jahr erneut um eine Befreiung von den Gez-Gebühren kümmern?
Antwort: Nein, in der Regel gilt die Befreiung von den Gez-Gebühren für einen bestimmten Zeitraum, der meistens mehrere Jahre umfasst. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss man sich erneut um eine Befreiung kümmern und einen neuen Antrag stellen.
Frage 9: Wie kann man einen Antrag auf Befreiung von den Gez-Gebühren stellen?
Antwort: Den Antrag auf Befreiung von den Gez-Gebühren kann man schriftlich oder online stellen. Dazu sind bestimmte Formulare erforderlich, die man entweder bei der Gez oder auf deren Website herunterladen kann. Die ausgefüllten Formulare müssen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Frage 10: Kann man sich von den Gez-Gebühren befreien lassen, wenn man nur vorübergehend ein geringes Einkommen hat?
Antwort: Ja, auch wenn man nur vorübergehend ein geringes Einkommen hat, kann man sich von den Gez-Gebühren befreien lassen. In diesem Fall muss man nachweisen, dass man voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum ein geringes Einkommen haben wird und die Befreiung nur vorübergehend notwendig ist.
Frage 11: Was passiert, wenn man eine Befreiung von den Gez-Gebühren nicht rechtzeitig beantragt?
Antwort: Wenn man eine Befreiung von den Gez-Gebühren nicht rechtzeitig beantragt und die Gebühren nicht bezahlt, können Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig um eine Befreiung zu kümmern, um weitere Kosten zu vermeiden.
Frage 12: Können sich Rentner auch von den Gez-Gebühren befreien lassen?
Antwort: Ja, auch Rentner können sich von den Gez-Gebühren befreien lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein geringes Einkommen und der Bezug von bestimmten Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter.
Frage 13: Gibt es besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung?
Antwort: Ja, für Menschen mit Behinderung gelten teilweise besondere Regelungen bei der Befreiung von den Gez-Gebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich auch dann von den Gebühren befreien lassen, wenn das Einkommen über den normalen Befreiungsgrenzen liegt.
Frage 14: Kann man eine Befreiung von den Gez-Gebühren auch nachträglich beantragen?
Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Befreiung von den Gez-Gebühren auch nachträglich zu beantragen. Wenn man zum Beispiel erst später von den Befreiungsvoraussetzungen erfährt oder vergessen hat, einen Antrag zu stellen, kann man eine rückwirkende Befreiung beantragen.
Frage 15: Ist es möglich, die Gez-Gebühren in Raten zu zahlen, wenn man sich nicht von den Gebühren befreien lassen kann?
Antwort: Ja, wenn man sich nicht von den Gez-Gebühren befreien lassen kann, ist es möglich, die Gebühren in Raten zu zahlen. Dazu muss man einen entsprechenden Antrag stellen und mit der Gez eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Es ist wichtig, die vereinbarten Raten fristgerecht zu bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Fazit:

Die Befreiung von den Gez-Gebühren für Geringverdiener ist eine Möglichkeit, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Personen mit einem geringen Einkommen und bestimmten sozialen Voraussetzungen können sich von den Gebühren befreien lassen. Es ist wichtig, die Befreiung rechtzeitig zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Falls die Befreiung nicht möglich ist, besteht die Option, die Gebühren in Raten zu zahlen. Es empfiehlt sich, sich genau über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen bei der Gez oder einer Beratungsstelle zu informieren, um mögliche Fehler oder versäumte Fristen zu vermeiden.



Kategorien Gez