Widerspruch Gegen Rundfunkbeitrag Musterbrief



Widerspruch Gegen Rundfunkbeitrag Musterbrief
Vorlage und Muster WORD und PDF-Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4,17 – [ 192 ]
ÖFFNEN



Adressat:

Name des Rundfunkbeitragsservice
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Deine Adresse:

Dein Name
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Datum:

Aktuelles Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Ich bitte Sie, den Rundfunkbeitragsbescheid Nr. [Bescheidnummer] vom [Datum des Bescheids] für meinen Haushalt [Adresse des Haushalts] aufzuheben.

Sachverhalt:
Seit [Datum der Befreiung/von Änderung] bin ich [Befreiungsgrund/Änderungsgrund]. Diese Änderung habe ich Ihnen bereits am [Datum der Änderungsmitteilung] mitgeteilt und die entsprechenden Nachweise beigefügt.
Trotzdem haben Sie mir den Rundfunkbeitragsbescheid zugesandt und fordern mich zur Zahlung auf. Ich weise darauf hin, dass dies gegen den Grundsatz der gleichmäßigen und gerechten Beitragsverteilung verstößt. Der Rundfunkbeitrag ist laut § 4 Abs. 2 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags grundsätzlich von allen volljährigen Personen zu entrichten. Ausnahmen hiervon sind in § 4 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geregelt.
Da ich [Befreiungsgrund/Änderungsgrund] bin, fällt in meinem Haushalt keine Beitragspflicht an. Dies habe ich Ihnen bereits mitgeteilt und nachgewiesen. Eine erneute Aufforderung zur Zahlung ist demnach nicht korrekt und ich bitte Sie daher, den genannten Bescheid aufzuheben.

Zusammenfassung:

Ich bitte Sie daher, meinen Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag anzuerkennen und den genannten Bescheid aufzuheben. Ausgenommen davon sollten zukünftige Nachforderungen oder Bescheide sein, die auf Fehlern oder Änderungen beruhen, die nach dem Datum dieses Schreibens entstanden sind.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung bezüglich der Aufhebung des Bescheids und der Einstellung weiterer Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Sollte innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

Anlagen:

  • Kopie des Rundfunkbeitragsbescheids Nr. [Bescheidnummer]
  • Kopie der bereits eingereichten Unterlagen (Datum des Schreibens an den Rundfunkbeitragsservice)



FAQ Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag Musterbrief

Frage 1: Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag?
Um einen Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag zu schreiben, sollten Sie zunächst Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Kundennummer angeben. Beschreiben Sie dann ausführlich, warum Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen möchten und stützen Sie Ihren Standpunkt auf rechtliche oder finanzielle Gründe. Nutzen Sie den Musterbrief als Vorlage und passen Sie ihn an Ihre individuelle Situation an.
Frage 2: Welche Elemente sollten in den Widerspruchsbrief aufgenommen werden?
In den Widerspruchsbrief sollten folgende Elemente aufgenommen werden:
– Persönliche Daten: Name, Adresse, Kundennummer
– Datum des Schreibens
– Betreff: Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag
– Begründung: Ausführliche Erklärung, warum Sie den Beitrag nicht zahlen möchten
– Rechtliche oder finanzielle Argumente, um Ihre Position zu stärken
– Höflicher Abschluss und Bitte um Bestätigung des Eingangs des Schreibens
Frage 3: Gibt es ein Muster für den Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag?
Ja, es gibt Musterbriefe, die als Vorlage für den Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag dienen können. Diese Musterbriefe enthalten alle erforderlichen Elemente und können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Hier ist ein Beispiel für einen solchen Musterbrief:

Musterbrief:

Ihr Name

Ihre Adresse

Ihre Kundennummer

Datum

Betreff: Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag ein und möchte Sie bitten, meine Argumente zu prüfen.

Ich bin der Meinung, dass ich nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet bin, da ich keinen Rundfunk- oder Fernsehempfang besitze.

Meine finanzielle Situation erlaubt es mir derzeit nicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Ich habe derzeit mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und sehe keine Möglichkeit, den Beitrag zu leisten, ohne meine finanzielle Lage weiter zu verschlechtern.

Ich bitte Sie daher, meinen Widerspruch zu prüfen und von weiteren Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Frage 4: Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja, auch wenn Sie keinen Fernseher besitzen, müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird nicht mehr nur für den Besitz eines Fernsehers erhoben, sondern für den allgemeinen Zugang zu Rundfunkangeboten, unabhängig von den Empfangsgeräten.
Frage 5: Kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen, indem ich mein Fernsehgerät abmelde?
Nein, das Abmelden Ihres Fernsehgeräts wird nicht dazu führen, dass Sie den Rundfunkbeitrag umgehen können. Der Beitrag wird nicht mehr an den Besitz eines Geräts, sondern an den allgemeinen Zugang zu Rundfunkangeboten geknüpft. Selbst wenn Sie keinen Fernseher haben, können Sie immer noch über das Internet, das Radio oder andere Geräte Rundfunkangebote nutzen.
Frage 6: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle?
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, wird das zuständige Inkassounternehmen oder der Beitragsservice Maßnahmen ergreifen, um die Zahlung zu erzwingen. Dies kann die Versendung von Mahnungen, die Vornahme einer Zwangsvollstreckung oder die Einleitung rechtlicher Schritte umfassen.
Frage 7: Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden?
Nein, eine rückwirkende Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist nicht möglich. Die Beitragspflicht beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, in dem Sie einen Wohnsitz anmelden oder umziehen. Falls Sie den Rundfunkbeitrag bereits entrichtet haben und für einen bestimmten Zeitraum keine Rundfunkgeräte besessen haben, können Sie jedoch eine Befreiung beantragen und eine Erstattung des Beitrags verlangen.
Frage 8: Wie kann ich eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen?
Um eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre persönlichen und finanziellen Informationen angeben und nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation berechtigt sind, eine Befreiung oder Ermäßigung zu erhalten.
Frage 9: Ist der Rundfunkbeitrag rechtlich bindend?
Ja, der Rundfunkbeitrag ist rechtlich bindend. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Beitrag verfassungsgemäß ist und dass die Erhebung des Beitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt ist.
Frage 10: Kann ich den Rundfunkbeitrag pausieren?
Nein, es ist nicht möglich, den Rundfunkbeitrag zu pausieren. Der Beitrag wird in der Regel monatlich oder vierteljährlich fällig und muss regelmäßig gezahlt werden, solange Sie nicht berechtigt oder befreit sind.
Frage 11: Kann ich den Rundfunkbeitrag auf Raten zahlen?
Ja, es ist möglich, den Rundfunkbeitrag auf Raten zu zahlen. In solchen Fällen sollten Sie sich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig und pünktlich die vereinbarten Raten zahlen, um Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Frage 12: Kann ich den Rundfunkbeitrag als Gewerbetreibender umgehen?
Nein, auch als Gewerbetreibender können Sie den Rundfunkbeitrag nicht umgehen. Unternehmen und freiberuflich Tätige müssen den Beitrag ebenfalls leisten, sofern sie einen betrieblichen Sitz oder eine betriebliche Wohnung haben und somit Zugang zu Rundfunkangeboten haben.
Frage 13: Gibt es Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht. Personen mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die in einer Einrichtung leben, in der sie bereits einen Beitrag zahlen, können von der Beitragspflicht befreit oder ermäßigt werden.
Frage 14: Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?
Der Rundfunkbeitrag kann nicht gekündigt werden, da er eine gesetzliche Pflicht ist. Eine Abmeldung oder Kündigung des Beitrags ist nicht möglich. Die Beitragspflicht endet nur, wenn Sie keinen Wohnsitz oder betrieblichen Sitz mehr in Deutschland haben.
Frage 15: Wo kann man weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag erhalten?
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag können Sie auf der Website des Beitragsservice finden. Dort stehen Ihnen umfangreiche Informationen, Musterbriefe und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als allgemeine Richtlinien dienen und keine rechtliche Beratung darstellen. Konsultieren Sie bei individuellen Fragen oder Problemen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.